Mikrosofa-Produkte aus der Cloud
Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop
Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop
Diskriminierung_nicht-binarer_Personen_im_Online-Shop_aufgrund_beschrankter_Anrede-Optionen.pdf
Einsatz von Google Analytics nicht mehr DSGVO konform
Dazu die Publikation von MLaw Argonita Ameti
Einsatz_von_Google_Analytics_nicht_mehr_DSGVO-Konform_-_V1-00_-_22-02-2022.pdf
Kennzeichnungsverstösse Influencerin: Haftungsfrage
Wie sieht es mit der Haftungsfrage aus?
Dazu die Ausführungen von MLaw Argonita Ameti
Haftung_der_Influencer-Agentur_fur_Kennzeichnungsverstosse_-_01-02-2022-2.pdf
Neue Musterverträge der EU zum internationalen Datenstransfer
Die Europäische Kommission gibt Unternehmen Standardvertragsklauseln an die Hand betreffend Datentransfers innerhalb und ausserhalb der EU. Die Standartvertragsklauseln wurden am 04.06.2021 angenommen. Dabei hat die Europäische Kommission auch die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt.
vgl. dazu Standard contractual clauses for controllers and processors in the EU/EEA und Standard contractual clauses for international transfers sowie Anhang des Durchführungsbeschlusses der Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung Personenbezogener DatenDSB Sachsen: Durchsetzung der DSGVO gegen Verantwortliche in Drittländern
Quelle: https://datenrecht.ch/dsb-sachsen-durchsetzung-der-dsgvo-gegen-verantwortliche-in-drittlaendern/
Zur „Durchsetzung der DSGVO wegen des räumlichen Anwendungsbereichs gegenüber Verantwortlichen in Drittländern“ hat sich der sächsische Datenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht[1] wie folgt geäussert:
„Gemäß Artikel 3 Absatz 2 DSGVO unterliegen auch Verantwortliche in Drittländern dem Anwendungsbereich der Verordnung. Bei meiner Dienststelle gehen zahlreiche Beschwerden gegen Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ein. Soweit die Verantwortlichen kein Vertreter nach Artikel 27 DSGVO benannt haben, stellt sich die Einwirkung auf den Verantwortlichen in seiner Umsetzung als praktisch schwierig dar. Soweit Maßnahmen gegenüber diesen Verantwortlichen ergriffen werden sollen, wäre zudem ein Amtshilfeverfahren und ein Procedere auf dem diplomatischen Weg über die Außenvertretungen der Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Aktuell teile ich den Beschwerdeführern mit, dass ich – in Ermangelung zwischenstaatlicher Vereinbarungen – keine Möglichkeiten sehe, meine Rechtspositionen bzw. Anordnungen durchzusetzen.“
Neue Plattformregulierung der EU: Digital Services Act und Digital Markets Act
Weiterlesen: Publikation Plattformregulierung - digitale Services und digitale Märkte
Englisches Datenschutzrecht nach dem Brexit
Seit dem Brexit gilt im englischen Datenschutzrecht folgendes:
Die DSGVO gilt nicht mehr als europäische Verordnung. Sie gilt aber materiell weiterhin, als „UK GDPR“, d.h. „Regulation (EU) 2016/679 (…) as it forms part of the law of England and Wales, Scotland and Northern Ireland”, als nationales englisches Recht. Dies ergibt sich aus Section 3 des European Union (Withdrawal) Act 2018.[1]
Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Beschwerde
Eine datenschutzrechtliche Beschwerde muss substantiiert durch Tatsachen
dargelegt werden.
Arzneimittel Werbung - EuGH Entscheid
as Verbieten vom Einsetzen kostenpflichtiger Links in Suchmaschinen oder
Preisvergleichsportale um Arzneimittel zu verkaufen in innerstaatlichen Regelungen, ist
gemäss das EuGH nicht rechtens. Eine solche Regelung dürfte nur in Bezug auf die
Erreichung eines Ziels um den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten
möglich sein. Zudem sei die Regelung, die Apotheken bei Online-Bestellungen von
Arzneimitteln verpflichtet einen Anamnesefragebogen aufzunehmen erlaubt.
Aufrechnungsverbot in AGB, Versandhandel, Name bei Registrierungspflicht nach Verpackungsgesetz
Die Klausel in den AGBs, die folgendes beinhaltet: „Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder von X anerkannt sind.“ Hält im Licht von § 307 BGB nicht stand und begründet somit einen Wettbewerbverstoss. Weiterlesen
Checkliste für Homeoffice und Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen
Das BayLDA hat Checklisten für Homeoffice und für die Cybersicherheit
für medizinische Einrichtungen publiziert. Hier das Wichtigste in Kürze: Weiterlesen
Cloud-services von Microsoft-Betriebsstandort Schweiz für Applikationen
Das neue Datenschutzrecht verlangt bei einer Bearbeitung von Personendaten
in der Cloud Garantien des Betreibers (z.B. Microsoft), dass er die Datenschutz-
Konformität sicherstellt und ein angemessenes Datenschutzniveau und dessen
Durchsetzbarkeit garantiert.
Haftung wegen Markenverletzung bei nicht veranlasstem Eintrag in Online-Branchenverzeichnis
Die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2008 sind folgendermasse auszulegen:
Speicherung von Internet- und Telefon-Daten
Laut dem Europäischen Gerichtshof ist eine flächendeckende und pauschale
Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten nicht zulässig.
Werbung mit Bewertungen
Das Aufschalten einer Werbung auf Social-Media-Plattformen, die als Gegenleistung für
eine Bewertung die Teilnahme an einem Gewinnspiel verspricht, ist unlauter.
Wiederrufsrecht bei Dienstleistungen mit digitalen Daten
Die PE Digital, Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, betreibt eine Website namens
„Parship“. Es handelt sich dabei um eine Partnervermittlungs-Plattform. Die Website
bietet drei Formern der Mitgliedschaft an, nämlich die kostenlose Mitgliedschaft, welche
sehr eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten zu anderen Nutzern anbietet und die
Premium-Mitgliedschaft. Bei Letztere kann man eine Mitgliedschaft für 6, 12 oder 24
Monate eingehen. Leistungen der PE Digital sind dabei, dass nach einem ausführlichen
Persönlichkeitstest eine Auswahl an potentiellen Partner vorgeschlagen werden. Zudem
wird anhand von algorithmischen Regeln einen 50-seitigen „Persönlichkeitsgutachtens“
erstellt, dieser kann von einem Basis-Mitgliedern (kostenlose Mitgliedschaft) als
Teilleistung angeboten.
CORONA-MASSNAHMEN GEGEN KONKURSE WERDEN NICHT VERLÄNGERT
Der Bundesrat hat in einer Medienmitteilung erklärt, dass es die Massnahmen in Bezug
auf coronabedingte Konkurse nicht verlängern wird. Somit gelten die Massnahmen der
Covid-19-Verordnung insolvenzrecht vom 16. April 2020, wie vorgesehen noch bis am
19. Oktober 2020.
Neues Datenschutzgesetz der Schweiz im Trockenen
Der Bundesrat wird das Inkrafttreten festlegen. Wir rechnen mit einem Inkrafttreten im Jahre 2021. Unternehmen müssen sich dementsprechend dringend den neuen Anforderungen des Datenschutzgesetzes anpassen. Als Spezialisten im Datenschutzrecht beraten wir Sie gerne dazu.
Quelle: Parlament
Digitales Erbe
Quelle: BGH III ZB 30/20 vom 27.98.2020