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ArbG Düsseldorf: Schadenersatz von EUR 5’000 für eine verspätete und inhaltlich unvollständige Auskunft gegenüber einem Arbeitnehmer

2. Juli, 2020 um 12:07 Uhr, Keine Kommentare
Am 5. März 2019 hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Arbeitgeber durch eine verspätete und zudem unvollständige Auskunft Art. 15 DSGVO verletzt hatte (Urteil vom 5. März 2020, 9 Ca 6557/18). 


Weiterlesen: Publikation ArbG

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