ArbG Düsseldorf: Schadenersatz von EUR 5’000 für eine verspätete und inhaltlich unvollständige Auskunft gegenüber einem Arbeitnehmer
2. Juli, 2020 um 12:07 Uhr,
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Am 5. März 2019 hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Arbeitgeber durch eine verspätete und zudem unvollständige Auskunft Art. 15 DSGVO verletzt hatte (Urteil vom 5. März 2020, 9 Ca 6557/18). Weiterlesen: Publikation ArbG