Mehr Rechtssicherheit für Influencerinnen und Influencer
Das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 13. Februar 2020 einen Regelungsvorschlag für sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern veröffentlicht.
Für Influencer gilt die Meinungsfreiheit auch. Die Follower haben gegenüber den Influencern und deren Empfehlungen grosses Vertrauen. Die Äusserungen auf sozialen Medien zu Produkten sollten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen, vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen und keinen kommerziellen Zweck verfolgen.
Viele Influencer sind betreffend die Kennzeichnung von Werbung unsicher. Der Regelungsvorschlag soll einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen im Internet durch Blogger und Influencer schaffen.
Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz bittet um Stellungnahmen interessierter Kreise wie Verbände,
Unternehmen, Wissenschaft, Influencer und Journalisten. Die Stellungnahmen zum
Regelungsvorschlag können bis 13. März 2020 abgegeben werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 13. Februar 2020